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Angelschein ohne Prüfung

Wer in Thüringen Urlaub macht und auch einmal Angeln gehen möchte, der bekommt seit kurzem einen sogenannten Vierteljahresschein. Personen ab 14 Jahren ohne Fischerprüfung erhalten den Schein in jeder Thüringer Gemeindeverwaltung für ein Vierteljahr, allerdings nur einmal je Kalenderjahr.

Aber Achtung: Sie benötigen natürlich zusätzlich einen Erlaubnisschein für Ihr Zielgewässer! Für den Gelegenheits- oder Urlaubsangler oder den einheimischen Einsteiger hat sich der Thüringer Landesangelfischereiverband (TLAV) einiges einfallen lassen. Für die Hohenwarte- und Bleilochtalsperre erhält der Inhaber eines VJFS problemlos den begehrten Erlaubnisschein. Angeln darf er dann in einer atemberaubenden Fjordlandschaft in der Region „Thüringer Meer“ mit einer Friedfischangel. Ähnlich gute Möglichkeiten bieten die Vielzahl fischreicher Gewässer im Gewässerverbund des TLAV rund um die Landeshauptstadt Erfurt, in den Landkreisen Gotha, Weimarer Land, Sömmerda und im Ilmkreis.
Detaillierte Infos zum VJFS unter:
Tel. (0361) 646 42 33, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: www.tlav.de

 
 
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