Anfang Oktober trafen sich in Oldenburg in Holstein Angelkutterbetreiber, Kleinbootverleiher, Inhaber von Angelgeschäften, Hafenbetreiber und Angler, um gemeinsam das weitere Vorgehen gegen die Verordnung zum Angelverbot in Teilen des Fehmarnbelt zu beraten. Die angeltouristischen Anbieter aus Ostholstein eint die Angst um ihre wirtschaftliche Zukunft. Gemeinsam wollen sie jetzt rechtlich gegen die Verordnung vorgehen und den Klageweg beschreiten. Hierfür konnte inzwischen der Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Holger Schwemer von der Hamburger Kanzlei Schwemer Titz & Tötter gewonnen werden.

Zwei Tage vor der Bundestagswahl hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) Fakten geschaffen und die umstrittenen Verordnungen trotz Veto des Bundeslandwirtschaftsministers Christian Schmidt (CSU) unterschrieben. Seit Donnerstag, 28. Oktober 2017, gilt in fünf Schutzgebieten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der deutschen Nord- und Ostsee, darunter in Teilen des Fehmarnbelts, ein komplettes Angelverbot.

Proteste gegen Angelverbot

Proteste gegen diesen umstrittenen Alleingang kommen inzwischen aus allen politischen und gesellschaftlichen Richtungen. So haben sich inzwischen der Mecklenburgische Landwirtschaftsminister Till Backhaus und der Präsident des Deutschen Tourismusverbandes, Reinhard Meyer (beide SPD) gegen das Angelverbot und für Nachbesserungen ausgesprochen. Auch in großen Teilen der FDP, CSU und CDU herrscht Unmut über das Vorgehen der Bundesumweltministerin. So bewertet der CSU-Bundeslandwirtschaftsminister das Vorgehen der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks als eine „schwerwiegende Verletzung des notwendigen Vertrauensverhältnisses“ und der FDP-Landtagsabgeordnete Dennys Bornhöft als „höchst undemokratisch und beschädigt unsere politische Kultur.

In Oldenburg i.H. sind sich die anwesenden Vertreter des Angeltourismus einig, dass Naturschutz für alle Angler selbstverständlich sein sollte. Aber es sollte ein Naturschutz für den Menschen sein und nicht gegen die Menschen. Jeder Eingriff sollte nachvollziehbar und wissenschaftlich begründbar sein. Diese Begründung kann aber das Bundesumweltministerium bis heute nicht liefern. „Warum wird im Fehmarnbelt nur das Angeln verboten, während gleichzeitig der Bootsverkehr nicht eingeschränkt wird oder Fischerei weiterhin erlaubt ist, das kann ich nicht nachvollziehen“, so Thomas Deutsch von der MS Einigkeit, dessen Betrieb stellvertretend für alle die Klage einreichen wird.

„Gegen ungerechtfertigte Verbote werden wir uns weiterhin wehren. Es darf nicht sein, dass eine Bundesumweltministerin alleine, ohne einen nachvollziehbaren wissenschaftlichen Beweis, Hunderte von Arbeitsplätzen vernichtet. Was kommt als Nächstes? Ein Verbot des Segelns im Fehmarnbelt oder das Spazierengehen am Strand? Ein nachvollziehbarer wissenschaftlicher Nachweis ist ja nicht mehr nötig. Es reicht alleine die Vermutung und der Wille, eine solche Entscheidung zu fällen“, so Lars Wernicke vom Organisationsteam Anglerdemo.

Lest dazu auch unsere Artikel Reaktionen zum Angelverbot und die erste Pressemitteilung nach der Bekanntgabe des Angelverbots.

Anmerkung der Redaktion

Aufgrund häufiger Nachfragen stellen wir klar, dass die Verbote ausschließlich in den genannten NSG gelten. Drum herum gibt es noch reichlich Platz zum Angeln. Bitte storniert daher nicht Eure Kutterbuchungen oder Mietboote. Die Jungs vor Ort brauchen jetzt unsere Unterstützung nötiger denn je!

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.facebook.com/Anglerdemo/
http://www.wassertourismus-sh.com/angeln

Pressemitteilung: Anglerdemo

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